Brecht-Kolleg. Häufig gestellte Fragen | Brecht-Schule Hamburg
Werden Kursgebühren ermäßigt?
Auf Antrag können die anfallenden Kosten für die Angebote im Kollegbereich reduziert werden. Für das Ersuchen auf eine Ermäßigung ist ein schriftlicher Antrag an die Geschäftsführung zu richten, die letzten drei Verdienstbescheinigungen für beide Elternteile sowie der letzte Steuerbescheid sind beizufügen.
Ermäßigungen richten sich nach dem Bruttofamilieneinkommen. Hierzu werden auch Unterhaltszahlungen, Renten usw. gezählt. Die eingereichten Dokumente werden von der Schule vertraulich behandelt. Die Reduzierungen können dabei wie folgt berechnet werden:
Bruttofamilieneinkommen
- bis zu 2400,- Euro 75% Ermäßigung
- bis zu 2800,- Euro 50% Ermäßigung
- bis zu 3200,- Euro 25% Ermäßigung
Die Kosten für therapeutische Angebote und Einzelmusikunterricht bzw. Musikunterricht in Kleingruppen werden nicht ermäßigt.
Kann mein Kind von Kursen zurücktreten?
Nein, die Anmeldungen sind verbindlich. Falls Ihr Kind den Kurs nicht mehr besucht, kann keine Rückerstattung erfolgen. In besonderen Fällen wenden Sie sich an die Koordinatorin des Kollegs.
Kann mein Kind eine Probestunde in den Kursen absolvieren?
Ja, in den laufenden Kursen, um sich ggf. im Folgesemester anzumelden.
Ist eine nachträgliche Anmeldung möglich?
Für die laufenden Kurse kann sich Ihr Kind nachträglich anmelden. Die Kursgebühr wird entsprechend reduziert. Die Anmeldungen zu Lerntherapien und Einzelmusikunterricht sind ganzjährig möglich.
Finden die Kurse auch während der Projektwochen, Wandertagen etc. statt?
Ja, die Kurse finden weiterhin statt. Sollte es Ausnahmen geben – z.B. vor bestimmten Ferien – werden die SchülerInnen über Änderungen informiert.
Können auch Geschwisterkinder und Freunde, die nicht die Brecht-Schule besuchen, für das Brecht-Kolleg angemeldet werden?
Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt zur Kolleg-Koordinatorin auf.
Gibt es Kurse auch am Vormittag?
Die Schulleitung prüft im Einzelfall, ob eine Teilnahme am vormittaglichen Musikunterricht und an Therapieangeboten gewährt werden kann.